Qualitätsstandards für psychologische
Gutachten
Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation
Deutscher Psychologen
vereinigungen
verabschiedet am 18. Oktober
2017
- Auszug
-
Vorwort
Dieses Dokument wurde im Auftrag der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen vom Diagnostik- und Testkuratorium (DTK) erstellt. Mitglieder des Diagnostik- und Testkuratoriums zum Zeitpunkt der
Texterstellung waren: Prof. Dr. Markus Bühner, Dr. Tom Frenzel, Prof. Dr. Carmen Hagemeister, Prof. Dr. Nina Heinrichs, Prof. Dr. Martin Kersting (Vorsitzender), Dipl.-Psych. Fredi Lang, Dr. Gerd
Reimann und Prof. Dr. Matthias Ziegler. Grundlage der Erstellung der Qualitätsstandards für psychologische Gutachten waren vor allem die folgenden beiden
Dokumente:
• „Standards psychologischer Gutachten“. Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Standards psychologischer Gutachten“ im Auftrag des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen
(BDP), 2012. Arbeitsgruppenmitglieder: Prof. Dr. Klaus Kubinger, Prof. Dr. Karl Westhoff, Prof. Dr. Marie-Luise Kluck
• „Qualitätsstandards für psychodiagnostische Gutachten“ (Version 2.2). Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Qualitätsstandards für psychodiagnostische Gutachten“ im Auftrag der
Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs), Dezember 2011. Kommissionsmitglieder: Prof. Dr. Lothar Schmidt-Atzert (Vorsitz), Prof. Dr. Susanne Buch, Dr. Karin Müller, Prof. Dr. Andreas Seeber,
Prof. Dr. Rolf-Dieter Stieglitz und Prof. Dr. Renate Volbert
Das DTK bedankt sich für hilfreiche Anmerkungen und Vorschläge von Prof. Dr. Andrea Abele-Brehm, Dipl.-Psych. Dr. jur. Anja Kannegießer, Prof. Dr. Barbara Krahé und Prof. Dr. Renate Volbert zu einer
früheren Fassung des vorliegenden Dokuments.
1. Einleitung
Der Text benennt Qualitätsstandards für psychologische Gutachten. Diese Standards sind als Mindestanforderungen an ein psychologisches Gutachten zu verstehen. Die vorliegenden Standards ersetzen die
„Richtlinien für die Erstellung Psychologischer Gutachten“ der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen von 1988.
Die Qualitätsstandards dienen
1. Anbieterinnen und Anbietern von psychologischen Gutachten als Leitfaden für die Erstellung von psychologischen Gutachten,
2. Auftraggeberinnen und Auftraggebern als Maßstab zur Ausschreibung von psychologischen Gutachten sowie zur Bewertung von Angeboten psychologischer Gutachten,
3. Personen, die von Gutachten betroffen sind oder Gutachten als Informationsquellen nutzen, als Maßstab zur Bewertung von psychologischen Gutachten sowie
4. Personen, die z.B. im Rahmen eines Obergutachtens oder einer methodenkritischen Stellungnahme die Qualität von psychologischen Gutachten bewerten, als Maßstab zur Bewertung
dieser Gutachten.
Damit tragen die Standards zum Schutz vor unsachgemäßen Gutachten bei.
Im Einzelfall ist zu prüfen, ob in spezifischeren Regelungen, beispielsweise für familien- oder strafrechtliche Gutachten, weitere Standards formuliert sind. Diese sind ergänzend zu
berücksichtigen.
2. Definition
Ein psychologisches Gutachten dokumentiert ein wissenschaftlich fundiertes Vorgehen und beantwortet eine von einer Auftraggeberin / einem
Auftraggeber vorgegebene Fragestellung (oder mehrere Teilfragestellungen). Die Fragestellung betrifft bestimmte Aspekte des Erlebens und Verhaltens von einer Person oder mehreren Personen. Die
Fragestellung wird im Rahmen des nachfolgend
beschriebenen diagnostischen Prozesses beantwortet. Im Gutachten werden dieser Prozess und die Beantwortung der Fragestellung nachvollziehbar
dargestellt. Die im Rahmen der Begutachtung eingesetzten Methoden werden so beschrieben, dass sie nach wissenschaftlich akzeptierten Gütekriterien beurteilt werden
können.
3. Anforderungen an psychologische Gutachten
Das Ziel der Begutachtung ist die Beantwortung der Fragestellung. Zu diesem Zweck wird ein psychologisch-diagnostischer Prozess durchgeführt. Dieser Prozess besteht aus mehreren, im Anschluss
aufgeführten Schritten. Zu beachten ist, dass es psychologisch-diagnostische Prozesse gibt, die diese Phasen einmal durchlaufen. Es gibt aber auch psychologisch-diagnostische Prozesse, in denen
mehrere aufeinander aufbauende diagnostische Schleifen erfolgen (z.B. in der Rechtspsychologie, Berufsberatung oder klinisch-psychologischen Diagnostik), die jeweils die hier aufgeführten Elemente
beinhalten.