SEXUALSTRAFRECHT
Sexueller Missbrauch
Sexuelle Nötigung
Vergewaltigung
Sexuelle Beleidigung
HOHE EINSTELLUNGSQUOTE
Hohe Einstellungsquote
Sexueller Missbrauch
Sexuelle Nötigung
Vergewaltigung
Sexuelle Beleidigung
HOHE EINSTELLUNGSQUOTE
Strafverteidigung im Sexualstrafrecht erfordert Spezialwissen in der Aussagepsychologie.
Denn meist beruht der Verdacht auf nur einer einzigen Aussage. Wenn der Vorwurf falsch ist, wenn - wie der Jurist sagt - AUSSAGE GEGEN AUSSAGE steht - besteht Strafverteidigung darin, der Justiz die Fehlerhaftigkeit verständlich zu machen. Dann geht es allein um die belastende Aussage und deren Qualität.
Selbst kann der Beschuldigte meist den nur Vorwurf bestreiten, aber nicht entkräften.
Heute beurteilt man Aussagen nicht mehr nach der Persönlichkeit des Zeugen, sondern nach dem Aussageinhalt. Die Beurteilung richtet sich nach wissenschaftlichen Kriterien der Aussagepsychologie.
Vielfach verfügt die Justiz nicht über hinreichende eigene Sachkunde,vor allem Polizeibeamte, die Anzeigen aufnehmen und die Zeugen vernehmen nicht. Sie beurteilen Aussagen meist nicht nach ihrem Inhalt, sondern mehr intuitiv, glauben vielfach einfach alles, vielleicht weil sie um die fachgerechte Beurteilung nicht wissen. Glaubwürdigkeit ist out - Glaubhaftigkeit ist in - könnte man vereinfacht sagen. Fehler, die Polizeribeamte bei der Vernehmung machen, lassen sich meist dem Protokoll entnehmen. Man muss nur wissen, worauf es ankommt.
Wer meint, mit einer einzigen Aussage könne man nicht verurteilt werden, der irrt.
Da man sich aber dagegen nur schwer verteidigen kann, fordert die höchstrichterliche Rechtsprechung, dass die einzige Belastungsaussage von besonders guter Qualität sein muss. Was das heißt, hat der BGH vielfach wiederholt. Dennoch bedarf die Prüfung nicht speziell juristisches, sondern aussagepsychologisches Wissen. Es geht um gedächtnis-, entwicklungs- und sozialpsychologische Erkenntnisse.
In AUSSAGEPSYCHOLOGIE sind Juristen nicht ausgebildet. Häufig bedient sich deshalb die Staatsanwaltschaft oder das Gericht aussagepsychologischer Gutachten, sog. Glaubhaftigkeitsgutachten. Mangels eigener Kenntnisse folgt die Justiz mehr oder weniger unkritsch dem Gutachtenergebnis. Das ist fatal, denn leider sind diese Gutachten oft nicht fehlerfrei.
Um das zu erkennen und Aussagen selbst - entsprechend der Rechtsprechung - beurteilen zu können, habe ich mich schon vor mehr als 20 Jahren in der Aussagepsychologie spezialisiert. Durch mein Fachbuch bin ich als Aussage-Expertin bekannt.
Im Rahmen der so erfolgreichen Strafverteidigung fertige ich im AUSSAGECHECK umfangreiche Expertisen zu der Qalität der Belastungsaussage - und erziele seit Jahren eine hohe Einstellungsquote. Liegt auch ein aussagepsychologisches Gutachten vor, fertige auch im GUTACHTENCHECK eine Expertise, in der ich die Fehler aufzeige, da ich mit der Gutachtentechnik seit vielen Jahren vertraut bin. Dabei greife ich auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Aussagepsychologie, die ich in meinem Fachbuch "Zeuge und Aussagepsychologie" ausführlich darstelle, zurück.
Mit dem AUSSAGECHECK erziele ich seit vielen Jahren die hohe Einstellungsquote!
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