Mit dem GUTACHTENCHECK gebe ich Ihnen Gelegenheit, das Sie belastende aussagepsychologische Gutachten, sog. Glaubhaftigkeitsgutachten, manche sagen immer noch Glaubwürdigkeitsgutachten, zu überprüfen. Mit meinem Fachwissen und jahrelanger Erfahrung in der Kritik aussagepsychologischer Gutachten weiß ich darum, dass die Justiz in Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht, vielfach Gutachten zur Beurteilung der einzigen Belastungsaussage einholt.
Leider sind derlei Gutachten häufig fehlerhaft, da z.B. relevante Aspekte in der Entstehungsgeschichte der Aussage nicht erkannt werden oder Sachverständige von vornherein voreingenommen gegen den Beschuldigten sind.
Grundsätzlich sollte man mit GUTACHTEN KRITIK, sog. METHODENKRITIK nicht warten - denn niemand möchte unnötig lange unter einem falschen Verdacht stehen. Man vergibt sich auch nichts, da schlechte Aussagen nicht im Nachhinein zu heilen sind.
So sehr falsche Vorwürfe im SEXUALSTRAFRECHT, der Vorwurf Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch am eigenen oder fremden Kind oder einer erwachsenen Person, auch belasten, und Gutachten Mindeststandards nicht hinrfeichend erfüllen - so sehr kann man mit der fachlich fundierten EXPERTISE in AUSSAGEPSYCHOLOGIE gegen fehlerhafte Gutachten den Vorwurf aber auch zu Fall bringen.
Nicht selten tritt der Vorwurf sexueller Missbrauch auch im FAMILIENRECHT auf, so wenn es um das Sorgerecht geht, gar Vorwürfe der Kindeswohlgefährdung erhoben werden. Dann kommt es meist auf die Aussage des Kindes und deren Entstehungsgeschichte an.
Familiengerichte geben dann Familiengutachten zum Sorge-, Auffenthalts- oder Umgangsrecht in Auftrag, das auch die Beurteilung der Aussage des Kindes beinhaltet, der Gutachter also auch über aussagepsychologische Kenntnisse zu verfügen hat - was jedoch nicht immer der Fall ist. Auch hier kann die fachliche EXPERTISE zu dem fehlerhaften familien-/aussagepsychologischen Gutachten mit dem GUTACHTENCHECK dem Betroffenen helfen.
AUSSAGEPSYCHOLOGISCHES GUTACHTEN
Kritische Analyse nach wissenschaftlichen Kriterien und der BGH-Rechtsprechung, vor allem der BGH-Grundsatzentscheidung
|
|
|